Die Festschrift

140 Jahre Liedertafel Mellingen

Die Festschrift

Als sich im Februar 1858 einige, wohl brave und rechtschaffene , Männer von Mellingen entschlossen, sich zukünftig regelmäßig zum Chorgesang zusammenzufinden, haben sie leider versäumt, uns darüber eine Aufzeichnung zu hinterlassen.

Vielleicht ist sie aber auch im Laufe der Wirren der Zeit verloren gegangen.

Wahrscheinlich aber haben sie einfach ihren Wunsch nach gemeinsamem Singen und Zusammensein verwirklicht, ohne dabei an Ämter, Dokumente und Vereinsregister zu denken.

Wir sammeln und pflegen sehr sorgfältig die Dokumente und andere Dinge, die uns aus den vergangenen Jahrzehnten erhalten geblieben sind. Angefangen von der Vereinsfahne, die heute unter Glas und vor Licht geschützt wird, über die Handschriften der ersten Statuten und andere Kostbarkeiten, von denen hier einige vorgestellt werden sollen.

Die Fahne

Sie hängt in einem Schaukasten im Vereinszimmer der Burg.

Der Zahn der Zeit ist nicht spurlos an ihr vorübergegangen.
Beeindruckend, wieviel Liebe, Sorgfalt und Aufwand, sicherlich auch finanzieller Art, hier nicht zu schade war , das Selbstverständnis und die gesellschaftliche Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen.

Das gleiche gilt auch für den abgebildeten Schal.
Er trägt die Aufschrift:

23. Juli 
1921

Der 
Liedertafel 
Mellingen

Gew. zum 
60.
Fahnenjubiläum

vom 
Damenchor

Es ist also zu vermuten, daß die Fahne im Jahre 1861 eingeführt wurde.

Die Chronik in der Kirche St. Georg in Mellingen vermeldet über die Fahnenweihe (herzlichen Dank Frau Bauer für ihre fleißige Mühe beim Auffinden dieser und anderer Passagen):

„…eine Einnahme von einem Taler vom Gesangsverein wegen fremder Musik an der Fahnenweihe des 21. Juli 1861 …“

Das Statut

Das älteste uns vorliegende Dokument ist die Handschrift eines Statuts, das im Februar 1887 , also ziehmlich genau 29 Jahre nach der Gründung des Chores, beschlossen und in Kraft gesetzt wurde . Einige Abschnitte dieser Schrift werden hier vorgestellt. Nach der Präambel müßte es schon vorher ein anderes Statut gegeben haben.

Statuten
Für die Mitglieder des im Februar 1858 gegründeten Gesangvereins
treten mit heutigem Tage folgende erneuerte Statuten in Kraft.

§1. Zweck
Der Gesangverein zu Mellingen beabsichtigt neben der weiteren Ausbildung im Gesange, zunächst eine edlere Unterhaltung, dann aber ganz besonders die Unterstützung des Adjuvantenchores durch seine Sangeskräfte bei Kirchenmusiken.

§12. Strafen
Vorsätzliches Beschmutzen oder Zerreißen der Noten u. dergl. wird mit 1 Mrk. geahntet und ist der zu Bestrafende außerdem gehalten, den Werth der fraglichen Gegenstände vollständig zu ersetzen.

Mellingen im Februar 1887
derzeitiger Vorstand Fr. Gebhard

Unterschriften auf der Rückseite:

Wilhelm Zeuner

Friedrich Gebhard

Julius Braune

Karl Rost

Emil Michael

Hugo Müllenberg

Fr. ……..

Emil Luge

Hugo Bamberg

Karl Müllenberg

Julius Stief

Ernst Schunke

Heinrich Olm

Paul Fritz

H….. Faber

Paul Poertzel

xxxxxxxx

Albert Braune

Fr. Hähnert

Karl Luge

Emil Kötschau

L…. Schwarz

Hermann Besemann

Karl Krause

Max …..

Gute zwanzig Jahre später , zum 50. Gründungsjubiläum erhielt der Chor dieses Prachtstück geschenkt:

Gew. v. d.

Jungfrauen

Mellingen

1908

Zum

50. jähr.

Stiftungsfest

Gegr. 1858

Ergänzung

Zum 100-jährigen Jubiläum gab es noch einmal einen Schal. 

Erstaunlich, was 13 Jahre nach Kriegsende, zu DDR-Zeiten, möglich war.

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